Übersicht
Integration
Integration ist ein gegenseitiger Prozess, an dem sowohl die schweizerische als auch die ausländische Bevölkerung beteiligt ist. Einerseits setzt Integration die Offenheit der Schweizerinnen und Schweizer voraus. Andererseits wird von den Zugewanderten erwartet, dass sie sich um ihre Integration bemühen und die hiesigen Regeln und Gesetze einhalten. Ausländerinnen und Ausländer, die rechtmässig und längerfristig in der Schweiz wohnen, sollen einen chancengleichen Zugang zum wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Leben in der Schweiz haben. Das Erkennen der deutschen Sprache ist hierfür zentral. Das Ziel ist ein Zusammenleben aller, geprägt von gegenseitiger Achtung und Toleranz, basierend auf den Werten der Bundesverfassung.
Gesetzliche Grundlagen
- Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA; SR 142.205)
- Asylgesetz (AsylG; SR 142.31)
- Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG; SR 142.20)
Aufgaben der Fachstelle Integration
Die Fachstelle Integration des Kantons Thurgau ist verantwortlich für den Informationsaustausch zwischen dem Bundesamt für Migration (BFM), den Gemeinden und den AusländerInnenorganisationen. Zudem koordiniert sie die verschiedenen kantonalen Massnahmen zur Integrationsförderung von Migratinnen und Migranten und sie schafft, wo nötig, neue Angebote.
Nicht zuständig ist die Integrationsstelle für die Integrationsförderung innerhalb der sogenannten Regelstrukturen (Schul- und Berufsbildung, arbeitsmarktliche Massnahmen, Gesundheit). Die Verantwortung für diese Bereiche liegt bei den entsprechenden Departementen.
Lesen Sie auch: Bericht über die Integration der ausländischen Bevölkerung im Kanton Thurgau (1/2010)
Kontakt
| Oliver Lind | Bettina Vincenz, lic. phil. |
Informationen für die Gemeinden:
Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen
Kostengutsprache Finanzierung Integration
- Ablaufschema Integration vorläufig aufgenommene Personen
- Formular "Integration - Antrag/Kostengutsprache"
- Katalog "Integrationsmassnahmen für vorläufig aufgenommene Personen sowie für vorläufig aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge"
- Flyer "Deutschplus"
- Anmeldetalon "Deutschplus"
Informationsschreiben
- Informationsschreiben zur Handhabung von Integrationsvereinbarungen (7/2011)
- Informationsschreiben zur Verwaltung der Integrationspauschalen per 01.01.2012 (11/2011)
Informationen für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen
Informationen über den Zugang zum Arbeitsmarkt für vorläufig aufgenommene Personen
Weitere Informationen
Dolmetscherdienst
verdi. Interkulturelles Übersetzen in der OstschweizMultergasse 11
Postfach 133
9001 St. Gallen
Telefon: 0848 28 33 90 / Telefax: 0848 28 33 98
verdi@verdi-ost.ch
www.verdi-ost.ch
Ansprechstellen für Gemeinden
Migrationsamt
Fachstelle Integration
Schlossmühlestrasse 7
8510 Frauenfeld
Sachbearbeiterin (Buchstaben A-J) Frau Dunja Pfeiffer 052 724 15 55 dunja.pfeiffer@tg.ch
Sachbearbeiter (Buchstaben K-Z) Herr Marco Zablonier 052 724 15 55 marco.zablonier@tg.ch
Integration von vorläufig aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen:
Peregrina-Flüchtlingsbegleitung
Kirchstrasse 3
8583 Sulgen
Telefon: 071 642 18 10
fluechtlingsbegleitung-peregrina@bluewin.ch
Informationen für die Projektanbieter
Der Bund unterstützt Integratiosprojekte im Bereich Sprache und Bildung finanziell. Bedingung ist, dass es spezifische Massnahmen für Migrantinnen und Migranten ausserhalb der Regelstrukturen sind (diese ergänzend, subsidiär). Zuständig für die Verteilung dieser Bundesgelder ist der Kanton.
Zur Einreichung eines Gesuches wenden Sie sich bitte an den Integrationsdelegierten.
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